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Hintergrund (Geschichte,
Struktur, Vernetzung, Satzung,...) |
| Die Werkstatt Solidarische Welt e.V. ist nun
schon 30 Jahre ein fester Bestandteil entwicklungspolitischer Einrichtungen,
deren Wirkung über die Grenzen der Stadt Augsburg hinaus bekannt sind.
Sie wurde 1980 unter dem Namen Partnerschaft 3.Welt e.V. als gemeinnütziger
Verein zusammen mit dem Weltladen Augsburg gegründet. Die Werkstatt
Solidarische Welt e.V. arbeitet eigenständig, gemeinnützig und
unabhängig von politischen Parteien. |
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Seitdem wollen wir Möglichkeiten zu solidarischem
Handeln über Grenzen hinweg anbieten. Dazu gehören für uns
Bildungsarbeit, Kulturveranstaltungen, Fairer Handel, die Arbeit für
ein menschenwürdiges Asyl und die Unterstützung einzelner Projekte
im Ausland. Unsere Arbeit wird ehrenamtlich und hauptamtlich geleistet und
größtenteils durch Spenden finanziert. |
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Mit unserer Bildungsarbeit wollen wir über
die ungerechten Strukturen in Welthandel und internationaler Politik aufklären.
Angesichts der globalen Überlebenskrise möchten wir dazu beitragen,
ihre Ursachen und Auswirkungen sowie alternative Handlungsmöglichkeiten
aufzuzeigen. Besonders die gerechtere Verteilung des weltweiten Reichtums,
die Stärkung der solidarischen Verbundenheit mit anderen Völkern
und Kulturen sowie die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen sind
Hauptanliegen unserer Arbeit.
Wir sind Mitglied bei: |
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Außerdem findet auch eine Vernetzung mit anderen Gruppierungen statt, um eine größere Plattform für Veranstaltungen zu erhalten und um die Vielfalt von verschiedenen Ideen zu nutzen. Wir kooperieren regelmäßig mit: AK Brasilien, attac, Aktionsbündnis Erlassjahr in der Region Augsburg, Tür an Tür e.V. und vielen anderen.
Dabei sind für uns in erster Linie Veränderungen
bei uns im Norden wichtig. Auf politischer Ebene setzen wir uns ein für
eine glaubwürdige Menschenrechtspolitik, besonders auch gegenüber
ausländischen Mitbürgerinnen und Flüchtlingen. Wir engagieren
uns für eine solidarischere Wirtschaftspolitik. In Augsburg bemühen
wir uns - besonders im Rahmen des Agenda-Prozesses um eine Verankerung globalen
Denkens in der städtischen Politik. |
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Im Bereich der Kultur
wollen wir mit Konzerten, Diavorträgen, Filmvorführungen, Lesungen,
Theatervorstellungen usw. zu einem Kennenlernen und besseren Verständnis
der Kulturen beitragen. Außerdem genießen wir die Bereicherung
unserer eigenen Kultur. |
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Der Verein besteht aus ca. 110 Mitgliedern.
Der Vorstand besteht aus:
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(Foto) |
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Angelika Haselböck |
Beate Wilsdorf
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Barbara Holl |
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(1.Vorsitzende) |
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(Finanzen) |
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Foto |
(Foto) |
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Franziska Bauer |
Hanni Tremmel |
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Beisitzerin |
Beisitzerin |
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Der Verein ist darüber hinaus mit 60% Hauptgesellschafter
des Weltladens Augsburg. |
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Die Satzung |
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§1 Name,Sitz
§2 Zweck,Gemeinnützigkeit
§3 Mitgliedschaft
§4 Organe
§5 Vorstand
§6 Vertretung,Aufgaben,Abstimmung
§7 Mitgliederversammlung
§8 Ablauf der Versammlung,Beschlüsse
§9 Aufgaben der Mitgliederversammlung
§10 Aufbringung der Vereinsmittel,Vereinsvermögen
§11 Jahresabschluß,Geschäftsbericht
§12 Geschäftsjahr
§13 Satzungsänderungen und Vereinsauflösung
§14 Gerichtsstand
§15 Anwendung von Bestimmungen
§16 Teilunwirksamkeit |
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§1 Name, Sitz |
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- Der Verein führt den Namen "Werkstatt Solidarische Welt e.V.".
- Der Verein hat seinen Sitz in Augsburg und ist im Vereinsregister
eingetragen.
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§2 Zweck, Gemeinnützigkeit |
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- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeverordnung.
- Gemeinnützigkeit:
- Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft
als Mitglieder auch keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Bei
ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins
haben sie keinerlei Anspruch auf das Vereinsvermögen.
- Niemand darf durch Verwaltungsaufgaben oder Geschäfte, die
den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütung begünstigt werden.
- Der Verein setzt sich zur Aufgabe:
- weltweite Solidaritätsarbeit zu leisten,indem er sich für
die Menschenrechte, die gerechtere Verteilung der Lebenschancen und
die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen einsetzt. Der
Verein arbeitet eigenständig und unabhängig von politischen
Parteien.
- die Öffentlichkeit über Probleme der Dritten Welt und
die Zusammenhänge zwischen ihr und den Industrienationen zu informieren
und nach Schritten gegen bestehende Ungerechtigkeiten zu suchen. Dies
geschieht durch die Unterhaltung eines Informationszentrums und die
Durchführung öffentlicher Veranstaltungen.
- die Förderung internationaler Gesinnung und der Toleranz auf
allen Gebieten der Kultur und der Völkerverständigung.
- Entwicklungsprojekte in Ländern der Dritten Welt zu unterstützen.
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§3 Mitgliedschaft |
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- Mitglieder des Vereins können alle natürlichen Personen
werden, die die Ziele des Vereins "Werkstatt Solidarische Welt e.V."
unterstützen und seinen Grundsätzen verbunden sind. Die Aufnahme
in den Verein erfolgt durch den Vorstand. Die Mitgliedschaft ist nicht
übertragbar und nicht vererblich.
- Die Mitgliedschaft endet
- durch Tod
- durch Austritt
- durch Ausschluß
Der Austritt bedarf der Schriftform und ist nur zum Schluß des
Kalenderjahres möglich. Der Ausschluß kann aus wichtigem
Grund auf Antrag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung mit
2/3-Mehrheit der Erschienenen erfolgen. Das betroffene Mitglied ist
vor dem Beschluß zu hören. Ausscheidende Mitglieder stehen
keine Ansprüche auf das Vereinsvermögen zu. Verbindlichkeiten
für das laufende Geschäftsjahr bleiben bestehen.
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§4 Organe |
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Organe des Vereins sind:
- der Vorstand
- die Mitgliederversammlung
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§5 Vorstand |
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- Der Vorstand besteht aus fünf Personen, nämlich einer/-m
Vorsitzenden, einer/-m stellvertretenden Vorsitzenden und drei weiteren
Mitglieder.
- Seine Wahl erfolgt durch Beschluß der Mitgliederversammlung
auf die Dauer von zwei Jahren.
- Zur Abberufung des Vorstandes bedarf es eines mit 3/4-Mehrheit der
anwesenden Mitglieder gefaßten Beschlusses der Mitgliederversammlung.
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§6 Vertretung, Aufgaben, Abstimmung |
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- Vorstand im Sinne des §26 GB (also im Außenverhältnis
vertretungsberechtigt) sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter
die/der Vorsitzende oder ihr/sein Stellvertreter in Gemeinschaft. Im
Innenverhältnis ist vereinbart, daß bei Rechtsgeschäften
mit einem verpflichtenden Wert von über 1000,- DM ein Vorstandsbeschluß
herbeigeführt wird.
- Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Er führt
die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus und verwaltet das
Vermögen des Vereins. Der Vorstand entscheidet selbständig
in Fällen der laufenden Verwaltung und in dringlichen Fällen,
deren Entscheidung keinen Aufschub duldet, insbesondere nicht eine vorherige
Einberufung der Mitgliederversammlung erlaubt.
- Der Vorstand tagt mindestens einmal im Vierteljahr. Die Einberufung
erfolgt mündlich oder schriftlich durch die/den Vorsitzende/-n.
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn drei Vorstandsmitglieder
anwesend sind. Er entscheidet mit einfacher Mehrheit der Abstimmenden;
Enthaltungen zählen nicht als Abstimmung.
- Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus. Nachgewiesene
Aufwendungen können ersetzt werden. V. Der Vorstand kann zur Erledigung
seiner Aufgaben Fachleute zur Beratung und Mithilfe heranziehen.
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§7 Mitgliederversammlung |
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- Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins.Sie umfaßt
sämtliche Mitglieder des Vereins.
- Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich
in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres statt. Eine Mitgliederversammlung
ist außerdem dann einzuberufen, wenn 2/3 des Vorstandes oder 1/3
der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und
der Gründe verlangen.
- Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand.
Sie soll sich Wochen, muß aber mindestens vier Wochen vor dem
Termin der Versammlung schriftlich unter Angabe der Tagesordnung erfolgen.
- Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn sie
ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens 1/5 der Mitglieder
anwesend sind. Im Falle der Beschlußunfähigkeit ist eine
zweite Mitgliederversammlung frühestens nach zwei oder spätestens
nach vier Wochen einzuberufen und abzuhalten. Sie ist ohne Rücksicht
auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig.
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§8 Ablauf der Versammlung, Beschlüsse |
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- Die/Der Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung. Bei Beratung
über Entlastung und Wahl des Vorstandes übernimmt ein von
der Mitgliederversammlung bestimmtes Mitglied die Leitung zu diesen
Punkten der Tagesordnung.
- Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder.
- Beschlüsse erfolgen in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit
der abgegebenen Stimmen, soweit diese Satzung keine abweichenden Bestimmungen
enthält. Stimmenthaltungen zählen nicht als abgegebene Stimmen.
Stimmenthaltungen sind bei Berechnung der Mehrheiten mit zu berücksichtigen,
wenn diese Satzung von Mehrheiten der Erschienenen spricht.
Auf Antrag eines Mitglieds muß bei Wahlen geheim abgestimmt werden.
- Jedes Mitglied darf das Stimmrecht für ein weiteres Mitglied
in Vertretung ausüben, wenn die schriftliche Übertragung vorliegt.
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§9 Aufgaben der Mitgliederversammlung
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- Die Angelegenheiten des Vereins werden von der Mitgliederversammlung
erledigt, soweit nach dieser Satzung nicht der Vorstand für die
Erledigung zuständig ist.
- Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
- die Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichtes des
Vorstandes
- die Wahl und Abberufung des Vorstandes
- die Wahl des Revisors
- die Entlastung des Vorstandes
- die Festsetzung der Mindestbeitragshöhe
- der Beschluß über Anträge
- die Entscheidung über den Ausschluß von Mitgliedern
- der Beschluß über Satzungsänderungen
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§10 Aufbringung der Vereinsmittel, Vereinsvermögen |
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- Die Mittel zur Verwirklichung der Vereinszwecke werden durch Beiträge
der Mitglieder, durch Spenden und Zuschüsse aufgebracht.
- Über die Höhe der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen
Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile
oder sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd
sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung
begünstigt werden.
- Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines
bisherigen Zwecks fällt das Vermögen zu gleichen Teilen an
"Misereor" und "Brot für die Welt". Das übernommene Vermögen
ist ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige
Zwecke zu verwenden.
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§11 Jahresabschluß, Geschäftsbericht |
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Der Vorstand hat für das abgelaufene Geschäftsjahr
einen Jahresabschluß und einen Geschäftsbericht zu erstellen.
Der Jahresabschluß ist von einem gewählten Revisor oder einem
Sachverständigen zu prüfen. |
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§12 Geschäftsjahr |
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Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. |
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§13 Satzungsänderungen und Vereinsauflösung |
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- Zur Änderung der Satzung bedarf es eines mit 3/4-Mehrheit der
anwesenden Mitglieder gefaßten Beschlusses der Mitgliederversammlung.
Satzungsänderungen, die von Gerichts-, Finanz- oder Verwaltungsbehörden
verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Satzungsänderungen
müssen schriftlich unter Angabe des Inhalts mit der Einladung zur
Mitgliederversammlung angekündigt werden.
- Eine Mitgliederversammlung ist zur Entscheidung über die Auflösung
des Vereins einzuberufen, wenn 1/3 der Mitglieder dies schriftlich verlangt.
Zu dieser Versammlung sind die Mitglieder schriftlich unter Angabe dieses
Tagesordnungspunktes mindestens vier Wochen vor dem Termin der Versammlung
zu laden.
Der Beschluß über die Auflösung bedarf einer 2/3-Mehrheit
aller stimmberechtigten Mitglieder.
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§14 Gerichtsstand |
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Gerichtsstand für Angelegenheiten des Vereins
und für Streitigkeiten zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern ist
Augsburg. |
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§15 Anwendung von Bestimmungen |
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Soweit vorstehende Satzung nichts anderes bestimmt,
finden die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung. |
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§16 Teilunwirksamkeit |
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Sollte eine Bestimmung dieser Satzung ungültig
sein, so werden die übrigen Bestimmungen dadurch nicht betroffen. |
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Stand 2.11.1993
Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Augsburg unter der Nummer
1059 eingetragen. |
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